
Stundenplan

Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Kartenabschnitt, um zu Ihrem Kundenportal zu gelangen.
Nachfolgend haben wir für Sie einige wichtige Kundeninformationen.
Die aktuelle Gebührenübersicht der Verbände steht Ihnen hier im “pdf”- Format zur Verfügung.
Bitte downloaden Sie unsere aktuellen Gebührentabellen:
Der sogenannte Gartenwasserzähler / Abzugszähler dient dem Nachweis der nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermenge, die zuvor über den Hauswasserzähler als gelieferte Trinkwassermenge gemessen wurde. Nachfolgend stehen Ihnen die gültigen Gartenwasserzählerformulare und ergänzende Informationen zur Verfügung:
Sehr geehrter Kunde,
nutzen auch Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens für die Bezahlung der Trink- und Schmutzwassergebühren! Sie sparen sich Wege und Wartezeiten!
Bitte wählen Sie hier das entsprechende Formular für Ihren jeweiligen Zweckverband durch Anklicken aus und senden es im Original ausgefüllt und unterzeichnet an die DNWAB mbH zurück.
Vielen Dank!
Ihre DNWAB mbH
Der jeweilige Zweckverband und die zuständigen Ansprechpartner können durch Eingabe Ihrer Postleitzahl ermittelt werden.
Alle Gemeinden im Verwaltungsbereich vom Amt Unterspreewald wenden sich bitte an die DNWAB Kunden-Hotline: 03375 2568-0
Bitte halten Sie Ihre persönliche Kundennummer bereit, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.
Sie sind Bauherr, Bauunternehmer, Ingenieurbüro oder Vermesser und planen Arbeiten im Erdreich? Dann ist es bereits in der Planungsphase wichtig, die Lage von Versorgungsleitungen genau zu kennen. Nur so können Sie vermeiden, dass beim Bau Beschädigungen an der vorhandenen, zumeist unterirdischen Infrastruktur entstehen, die ein Gefahrenpotential darstellen und Ihnen Unannehmlichkeiten bereiten könnten.
Ob es sich dabei um ein öffentliches oder privates Grundstück handelt, spielt keine Rolle
– in beiden Fällen benötigen Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Leitungsauskunft.
Spätestens vor Beginn der Tiefbauarbeiten müssen Baufirmen einen sogenannten Schachtschein beantragen, der ihnen dann als Freigabe für die Bauarbeiten dient.
Die Anfragen für Leitungsauskünfte und Schachtscheine können künftig über das Online-Portal „Leitungsauskunft DNWAB“ gestellt werden. Nutzen Sie unseren kostenlosen und praktischen Online-Service!
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um einen Installateur in Ihrer Nähe zu finden:
Bitte beachten Sie, dass es ab dem 01.07.2022 möglich ist, Standrohr(e) in zwei verschiedenen Varianten zu mieten:
Standrohrvariante 1.) Standrohr mit 3/4 Zoll Wasserhahn (500,-€ Kaution)
Standrohrvariante 2.) Standrohr mit 3/4 Zoll Wasserhahn und C-Kupplung (1.000,-€ Kaution)
Mehr Informationen über Miet- und Zahlungsbedingungen lesen Sie bitte in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Vermietung von Standrohren nach.
Hier haben Sie die Möglichkeit, das Online-Antragsformular auszufüllen und abzuschicken. Durch einen Online-Antrag kann die Bearbeitungszeit verkürzt werden.
FÜR JAHRESVERBRAUCHSABRECHNUNG
Hier können Sie Ihre Zählerstände hinterlegen, wenn Sie in diesem Monat einen Selbstablesebrief erhalten haben.
ACHTUNG!
Falls Sie bereits über einen digitalen Wasserzähler (Smart Meter) verfügen, bitte nur eventuell zusätzliche Zähler wie z.B. Gartenwasserzähler angeben.
Kundeninformation zum Erschließungsvorhaben
Sie sind Investor / Bauherr, Planer oder Bauausführender für ein Erschließungsvorhaben im Verbandsgebiet des WAZ, des KMS, des WARL, des TAZV, des MAWV oder des WAS und möchten sich über die grundsätzliche Vorgehensweise bzgl. der trink- und schmutzwassertechnischen Realisierung Ihres Vorhabens informieren?
Für die erforderlich werdende innere und / oder äußere Erschließung des Plangebietes sind Ihrerseits entsprechende Planunterlagen unter Berücksichtigung des vorhandenen Anlagenbestandes, des voraussichtlichen Trinkwasserbedarfs und Schmutzwasseranfalls der geplanten Bebauung, der Satzungen des jeweiligen Zweckverbandes sowie der ‚Technischen Regeln für die Planung und Bauausführung von Wasserversorgungsnetzen und Anlagen zur Abwasserableitung der Aufgabenträger im Betriebsführungsgebiet der DNWAB‘, jeweils aktueller Stand aufzustellen und mit den Planbeteiligten des Zweckverbandes abzustimmen.
Die Erschließung ist in einem Erschließungs– bzw. Übernahmevertrag mit dem jeweiligen Zweckverband vertraglich zu regeln.
Bzgl. der Erschließungsplanung bzw. der vorbereitenden Abstimmungen zum Erschließungsvertrag stimmen Sie sich bitte direkt und ausschließlich mit den zuständigen Ansprechpartnern des Zweckverbandes ab.
Gleiches gilt sinngemäß für ggf. erforderliche Änderungs- / Erweiterungsmaßnahmen an im Bestand vorhandene zentrale öffentliche Anlagen der Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung des jeweiligen Zweckverbandes – bedingt durch Ihr Vorhaben.
Haben Fragen zu den ‚Technischen Regeln für die Planung und Bauausführung von Wasserversorgungsnetzen und Anlagen zur Abwasserableitung der Aufgabenträger im Betriebsführungsgebiet der DNWAB (TR) bzw. liegt Ihnen das hausinterne Werk nicht vor, dann kontaktieren Sie gern unsere Mitarbeitende der Abteilung Technische Leistungen Frau Töpfer 03375 2568-613 oder senden Sie uns eine E-Mail an: Regelwerk@DNWAB.de.
Wir möchten sicherstellen, dass Sie hier schnell und einfach den Service finden, den Sie suchen. Nutzen Sie dazu bitte das praktische Seitenmenü auf der linken Seite. Dort finden Sie eine Auswahl unserer wichtigsten Services. Klicken Sie einfach auf den einen Link, um Ihren gewünschten Service auszuwählen.