Achtung Großstörung

Spitzenlastsituation durch Nutzung von Trinkwasser für Bewässerungszwecke

Sehr geehrte Kunden,

aufgrund der aktuellen Witterungslage gibt es in der Region einen sehr hohen Trinkwasserbedarf. Dieser resultiert aus der Nutzung des Trinkwassers für Bewässerungszwecke. Die öffentlichen Anlagen zur Wasserversorgung laufen an ihrer Belastungsgrenze und es kann temporär nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Druckmangelerscheinungen kommen kann. Insbesondere betroffen sind geografisch höher liegende Regionen Mahlow, Großziethen und Blankenfelde. Um auch in dieser Situation durchgehend Trinkwasser für die lebensnotwendigen Nutzungsarten (Trinken/Kochen, Hygiene und Toilettenspülung) zur Verfügung stellen zu können, sind wir auf die Mithilfe aller Kunden angewiesen. Wir bitten bis auf weiteres von der Wassernutzung zur Bewässerung abzusehen. Insbesondere in den Spitzenzeiten 7:00 – 11:00 Uhr und 15:00 - 22:00 Uhr ist die Gartenbewässerung einzustellen.

Vielen Dank.

Trinkwasserschutz

Das Trink­was­ser im Betriebs­füh­rungs­ge­biet der DNWAB stammt aus Grund­was­ser­vor­kom­men der Regi­on. Um das Risi­ko für die Gewin­nung von Trink­was­ser so klein wie mög­lich zu hal­ten, wer­den die­se Vor­kom­men geschützt.

Im Umkreis der Gewin­nungs­an­la­gen, in der Regel Tief­brun­nen, die bei uns mit einer durch­schnitt­li­chen Tie­fe von 45 bis zur maxi­ma­len Tie­fe von 131 Metern aus­ge­baut sind, wer­den je nach Umfang der Was­ser­ent­nah­me Was­ser­schutz­ge­bie­te durch die Land­krei­se oder das Bran­den­bur­gi­sche Umwelt­mi­nis­te­ri­um fest­ge­legt. Ent­spre­chend dem Schutz­zo­nen­grad gibt es Ver­bo­te und Beschrän­kun­gen in der Nut­zung. Im Bereich des Betriebs­füh­rungs­ge­bie­tes sind auf der Grund­la­ge des Bran­den­bur­gi­schen Was­ser­ge­set­zes 37 Was­ser­schutz­ge­bie­te fest­ge­setzt. Davon die­nen der­zei­tig 21 Was­ser­schutz­ge­bie­te mit einer Flä­che von ca. 170 km² dem Schutz der in Betriebs­füh­rung befind­li­chen Was­ser­wer­ke.