Achtung Großstörung

Trinkwasserqualität

Unser Trink­was­ser unter­liegt den stren­gen Qua­li­täts­an­for­de­run­gen und Richt­li­ni­en der Trink­was­ser­ver­ord­nung. Die Trink­was­ser­ver­ord­nung basiert auf den Vor­ga­ben der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on, den euro­päi­schen Rege­lun­gen und geht teil­wei­se dar­über hin­aus. Sie gewähr­leis­tet, dass Trink­was­ser ein Leben lang ohne gesund­heit­li­che Beden­ken genos­sen wer­den kann.

Die Qua­li­tät des Trink­was­sers wird regel­mä­ßig durch das Gesund­heits­amt und ein akkre­di­tier­tes Labor über­wacht.

Jähr­lich wer­den im Betriebs­füh­rungs­ge­biet etwa 1.500 bis zu 2.600 Trink­was­ser­pro­ben nach bis zu 150 Para­me­tern ana­ly­siert.