Neueintragung
Einzureichende Unterlagen für die Neueintragung von Installateur Unternehmen in das Installateur Verzeichnis der DAHME-NUTHE WASSER‑, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH
Für eine Beantragung der EINTRAGUNG und ZULASSUNG reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:
- formloser Antrag auf Kopfbogen des Installateur Unternehmen mit vollständiger Anschrift, Telefon, E‑Mailadresse etc.
- Meisterbrief / Abschluss mittlerer oder höherer Lehranstalten (auf sanitärem Bereich), ggf. Ausnahmebewilligung durch die Handwerkskammer des einzutragenden Fachmannes, Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Mitgliedsnachweis bei der IHK
- Gewerbeanmeldung / Gewerbegenehmigung
- Mitgliedsnachweis der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungserklärung
- Haftpflichtversicherungsnachweis des einzutragenden Unternehmens
- 1 Lichtbild des einzutragenden Fachmannes
- Beschäftigungsnachweis des einzutragenden Fachmannes (inkl. Sozialversicherungsnachweis)
- Teilnahmenachweis zur Schulung „DIN 1988 – TRWI“ bzw. Nachweis, dass die Schulungsinhalte im entsprechenden Ausbildungsplan enthalten waren
- für Meisterabschlüsse nach dem neuen Berufsbild des – Installateur und Heizungsbauers – ist der Nachweis über die Vermittlung der Inhalte zur DIN 1988 TRWI (mindestens 80 Stunden) zu erbringen
- Für Antragsteller mit Eintragung in der Handwerksrolle mit Ausübungsberechtigung nach § 7a, Ausnahmebewilligungnach §§ 5 bzw. 7b HWO oder anderer Ausnahmebewilligungen unterliegen dem Nachweis ausreichender Fachkenntnisse im Rahmen der Technischen Regeln Trinkwasserinstallationen (TRWI). Diese können als Auflage für eine Eintragung entsprechend geltend gemacht werden (erfolgreiche Sachkundeprüfung TRWI).
Senden Sie Ihre Unterlagen an:
DNWAB mbH
Installateur Zulassung
Köpenicker Straße 25
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 2568 ‑0
E‑Mail: info@dnwab.de
oder benutzen Sie das Onlineformular.
Hinweis:
Die Aufnahme in das Installateur Verzeichnis der DNWAB mbH erfolgt nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgter Prüfung der Mindestausstattung der Werkstatt und erforderlicher Regelwerke, gemäß der „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ i. d. F. vom 01. November 2021, mit der Bestätigung durch den Ortsinstallateur Ausschuss vorerst für 1 Jahr und wird i. d. R. auf Antrag entsprechend für jeweils 3 weitere Jahre verlängert.
Bitte beachten Sie, dass nur über vollständig eingereichte Unterlagen entschieden werden kann!